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BGH, 11.03.1992 - 3 StR 44/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beseitigung von Tatspuren zur Verdeckung der eigenen Tatbeteiligung - Voraussetzungen für die Annahme eines minderschweren Falles
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84
Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - 3 StR 44/92
Die einfache Beseitigung von Tatspuren bleibt einem Straftäter ebenso unbenommen, wie die Entziehung vor Strafverfolgung (vgl. NStZ 1985, 21;… BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 19 und § 46 II Nachtatverhalten 11, 17, 18). - BGH, 09.11.1989 - 4 StR 542/89
Strafverfolgung - Verwischen von Tatspuren - Verhalten nach der Tat - …
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - 3 StR 44/92
Die einfache Beseitigung von Tatspuren bleibt einem Straftäter ebenso unbenommen, wie die Entziehung vor Strafverfolgung (vgl. NStZ 1985, 21; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 19 und § 46 II Nachtatverhalten 11, 17, 18). - BGH, 04.02.1988 - 4 StR 690/87
Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung bei hohem Alkoholkonsum - …
Auszug aus BGH, 11.03.1992 - 3 StR 44/92
Falls der neue Tatrichter wieder die Voraussetzungen des § 21 StGB bejahen sollte, weist der Senat darauf hin, daß schon ein vertypter Milderungsgrund wie der des § 21 StGB zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (BGHR StGB § 250 II Strafrahmenwahl 1).